Mitspracherecht bei der Anlagestrategie für besserverdienende Versicherte
Firmenkunden können für ihre Arbeitnehmer oder Selbstständige für sich selbst einen sogenannten 1e-Vorsorgeplan einrichten lassen.
Die Bezeichnung 1e leitet sich ab vom entsprechenden Gesetzesartikel in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (Art. 1e BVV 2). Eine solche 1e-Lösung darf von Gesetzes wegen nur für die Lohnbestandteile über 129'060 Franken angeboten werden und kommt somit nur für etwa 10 Prozent aller Versicherten in der Pensionskasse infrage. Die Basispensionskasse bleibt weiterhin bestehen.
Bei diesen 1e-Flex-Plänen können Versicherte individuell zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien wählen. Das heisst, jeder Versicherte kann für sein überobligatorisches Vorsorgekapital die Anlagestrategien an seine persönliche Situation anpassen und so mitbestimmen. Dies entspricht dem Wunsch nach mehr Flexibilität, Mitsprache und einer potenziellen Mehrrendite.
Strategien gegen ungerechte Umverteilung
Die Möglichkeit einer 1e-Vorsorge gibt es bereits seit einigen Jahren, und sie erfreut sich steigender Nachfrage und Beliebtheit. Zusätzlich wird diese Vorsorgeform durch zahlreiche Faktoren begünstigt. Zu nennen sind Marktbedingungen, die bereits seit längerer Zeit von einem Umfeld mit sehr tiefen Zinsen geprägt sind. Dazu kommen verschiedene politische und gesellschaftliche Komponenten wie ein tiefer BVG-Zinssatz, ein zu hoher Umwandlungssatz für Altersrenten sowie die steigende Lebenserwartung.
Als Folge der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 bleiben mehrere vom System der zweiten Säule gar nicht vorgesehenen und eigentlich ungerechten Umverteilungen weiterhin bestehen. So werden z.B. bei «umhüllenden Pensionskassen» die überobligatorischen Guthaben schlechter verzinst oder mit einem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet. Damit wird kompensiert, dass im obligatorischen Bereich zu hohe, aber im BVG eben festgeschriebene Werte angewendet werden.
Beratung und Strategiemanagement
Bei immer mehr Firmen und Versicherten rückt deshalb eine 1e-Lösung in den Fokus. Die Hypothekarbank Lenzburg begegnet dieser Nachfrage, indem sie mit ihrer Kooperationspartnerin, der Liberty 1e Flex Investstiftung für Unternehmen und Selbständige, bereits entsprechende Lösungen im Angebot hat. Sie übernimmt damit selbstverständlich nicht nur die Beratung, welche Anlagestrategien zum Risikoprofil des Kunden passt, sondern sie hat gezielt auch eine eigene Palette an Vorsorgestrategien entwickelt. Diese Aare-Strategien überwacht sie laufend und kann so bei Marktveränderungen jederzeit und rechtzeitig Anpassungen vornehmen.
Es ist zu berücksichtigen, dass alle Grundsätze der beruflichen Vorsorge (Angemessenheit, Planmässigkeit, Kollektivität und Gleichbehandlung) weiterhin gelten. Wenn ein Arbeitgeber also einen 1e-Vorsorgeplan für eine Personengruppe in seiner Firma anbietet, wird die Teilnahme für alle Arbeitnehmenden, welche die gleichen objektiven Kriterien (z.B. Lohn oder Zugehörigkeit zum Kader oder zur Geschäftsleitung) für die Aufnahme in einen solchen Plan erfüllen, zwingend. Alles in allem erhalten die Arbeitgeber die Gelegenheit, ihre Mitarbeitenden eine äusserst attraktive und moderne Vorsorgelösung anzubieten.
Investiert wird entsprechend dem individuellen Risikoprofil
Wichtig ist, dass den Versicherten für die Investition des Vorsorgevermögens eine Palette von verschiedenen Anlagestrategien zur Verfügung stehen. Die Auswahl reicht dabei von einer defensiven Anlagestrategie ohne Aktien bis zu einem dynamischen Profil mit 75 % Aktienanteil. Welche Strategie für den einzelnen Versicherten sinnvoll ist, wird mittels eines Fragebogens/Risikoprofils eruiert. Auf diese Weise hat jeder Versicherte seinen eigenen «Anlagetopf» – es findet keine Quersubventionierung zwischen den Versicherten mehr statt. Und ein weiteres Plus: Die Lohnbestandteile in der 1e Flex-Invest-Lösung sind gegen Tod und Invalidität versichert.