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Ehegüter- & Erbrecht

Das Ehegüter- und Erbrecht bietet viele Möglichkeiten, die Teilung des Nachlassvermögens individuell zu gestalten bzw. die Zuweisung von Vermögenswerten massgeblich zu beeinflussen. Im Vordergrund steht dabei vor allem auch die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten oder des Konkubinatspartners.

Alle Vorteile auf einen Blick

Ohne konkrete Regelung besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Bestimmungen den individuellen Bedürfnissen einer Familie oder eines Ehepaars nicht gerecht werden.

Rechtliche Aufklärung bzw. Beratung in den Bereichen Ehegüter- und Erbrecht
Ausarbeitung von Testamenten
Ausarbeitung des Inhalts von Ehe- und Erbverträgen und Kontaktaufnahme mit der Urkundsperson
Ausarbeitung von Konkubinatsverträgen, Darlehens- und Schenkungsverträgen
Durchführung von Willensvollstrecker-Mandaten
Erbteilungen im Auftrag der Erben als Nachlassliquidatorin
Beratung bezüglich Übertragungen von Liegenschaften zu Lebzeiten auf die Nachkommen

Änderungen im Erbrecht per Januar 2023: Überprüfen Sie Ihre Testamente oder Erbverträge

Hauptziel der Erbrechts-Revision ist es, mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Pflichtteile. Nach geltendem Erbrecht haben die Nachkommen, die Ehegatten bzw. die eingetragenen Partner und die Eltern einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Das revidierte Erbrecht ist nun flexibler ausgestaltet als bisher. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Was ändert sich?

Konditionen und Downloads

Konkubinatsregelung
Umfassende Konkubinatsregelung inkl. erbrechtliche Lösung und Risikoabsicherung CHF 240.00 pro Stunde exkl. MwSt.

Testaments-Check
Pauschal CHF 120.00 exkl. MwSt.

Nachlassplanung
CHF 240.00 pro Stunde exkl. MwSt.

Mandat als Willensvollstreckerin/Nachlassliquidatorin
CHF 240.00 pro Stunde exkl. MwSt. / nach Aufwand

Beratung im Erwachsenenschutzrecht
Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Generalvollmachten sowie Beratung bezüglich Patientenverfügung
CHF 240.00 pro Stunde exkl. MwSt.