Ehegüter- & Erbrecht
Das Ehegüter- und Erbrecht bietet viele Möglichkeiten, die Teilung des Nachlassvermögens individuell zu gestalten bzw. die Zuweisung von Vermögenswerten massgeblich zu beeinflussen. Im Vordergrund steht dabei vor allem auch die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegatten oder des Konkubinatspartners.
Alle Vorteile auf einen Blick
Ohne konkrete Regelung besteht die Gefahr, dass die gesetzlichen Bestimmungen den individuellen Bedürfnissen einer Familie oder eines Ehepaars nicht gerecht werden.
Änderungen im Erbrecht per 1.1.2023: Überprüfen Sie Ihre Testamente oder Erbverträge
Hauptziel der Erbrechts-Revision ist es, mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Die wichtigste Neuerung betrifft die Pflichtteile. Nach geltendem Erbrecht haben die Nachkommen, die Ehegatten bzw. die eingetragenen Partner und die Eltern einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil. Das revidierte Erbrecht ist nun flexibler ausgestaltet als bisher. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Was ändert sich?
Konditionen und Downloads
Konkubinatsregelung
Umfassende Konkubinatsregelung inkl. erbrechtliche Lösung und Risikoabsicherung CHF 220.00 pro Stunde exkl. MwSt.
Testaments-Check
Pauschal CHF 120.00 exkl. MwSt.
Nachlassplanung
CHF 220.00 pro Stunde exkl. MwSt.
Mandat als Willensvollstreckerin/Nachlassliquidatorin
CHF 220.00 pro Stunde exkl. MwSt. / nach Aufwand
Beratung im Erwachsenenschutzrecht
Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Generalvollmachten sowie Beratung bezüglich Patientenverfügung
CHF 220.00 pro Stunde exkl. MwSt.