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Die Hypothekarbank Lenzburg AG lässt Register-Schuldbriefe neu treuhänderisch durch die SIX SIS AG verwalten

Die Hypothekarbank Lenzburg AG nimmt am System der Verwaltungstreuhand teil und lässt Register-Schuldbriefe fortan treuhänderisch durch die SIX SIS AG verwalten.

10. November 2023

Bund und Kantone verfolgen das Ziel, das Grundbuchwesen effizienter zu gestalten. Dies beinhaltet die zentrale Verfügbarkeit von Grundbuchdaten und die elektronische Abwicklung von Grundbuchgeschäften
zwischen Grundbuchämtern, Notaren und Banken. Dafür wurde im Jahr 2012 der papierlose Register-
Schuldbrief (Art. 857 ff. ZGB) eingeführt, womit die physische Aufbewahrung des Grundpfandtitels entfällt.
Mit dem System der Verwaltungstreuhand ist es zudem möglich, dass Banken ihre Register-Schuldbriefe
zentral verwahren und damit den administrativen Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Hypothekarbank Lenzburg AG hat sich entschieden, am System der Verwaltungstreuhand teilzunehmen und bestehende Register-Schuldbriefe sukzessive in treuhänderisch verwaltete Register-Schuldbriefe zu wandeln.

Der papierlose Register-Schuldbrief

Im Kreditgeschäft werden Hypotheken mit Schuldbriefen besichert. Seit Einführung im Jahr 2012 hat sich der papierlose Register-Schuldbrief in der Schweiz etabliert. Grundbuchämter, Notariate sowie Banken anerkennen die Vorteile des Register-Schuldbriefs. Unter anderem entfällt gegenüber dem traditionellen Papier-Schuldbrief das physische Wertpapier, wodurch sich die Handhabung bei der Verwaltung sowie Übertragung wesentlich vereinfacht.

Verwaltungstreuhand von Register-Schuldbriefen durch SIX SIS AG

Viele namhafte Schweizer Banken lassen die Register-Schuldbriefe durch SIX SIS AG treuhänderisch verwalten. Dabei wird SIX SIS AG im Auftrag der jeweiligen Bank als rechtsgültige Gläubigerin im Grundbuch eingetragen. Die Verwaltungstreuhänderin führt für jede Bank ein eigenes Schuldbriefdepot. Die Verträge zwischen den Banken und SIX SIS AG schliessen jede Weiterverpfändung, Belehnung oder sonstige Zweckentfremdung der Register-Schuldbriefe durch SIX SIS AG aus und die kreditgewährende Bank bleibt dabei immer die wirtschaftlich Berechtigte am Register-Schuldbrief. Die Hypothekarbank Lenzburg AG hat sich entschieden, an diesem System der Verwaltungstreuhand von Register-Schuldbriefen teilzunehmen und die Register-Schuldbriefe durch SIX SIS AG treuhänderisch verwahren zu lassen.

Wer ist die SIX SIS AG?

SIX SIS AG ist ein Unternehmen der SIX Group. Die SIX Group ist im Besitz von rund 130 Banken und betreibt unter Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Infrastruktur für den Schweizer Finanzplatz, inklusive der Schweizer Börse. Die SIX Group erbringt für teilnehmende Banken Dienstleistungen rund um Wertpapiergeschäfte, die Aufbereitung von Finanzinformationen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Mit der Verwaltungstreuhand von Register-Schuldbriefen fördert die SIX SIS AG die Harmonisierung und Digitalisierung der Prozessabläufe im Hypothekarwesen und ermöglicht ein effizientes Schuldbriefwesen.

Was bedeutet der Wechsel für Kund:innen bei der Hypothekarbank Lenzburg?

  • Die Verwaltungstreuhand der Register-Schuldbriefe durch SIX SIS AG hat keine nachteiligen Auswirkungen für Sie als Grundeigentümer/in und Hypothekarschuldner/in. Ihr Kreditverhältnis bleibt weiterhin unverändert ausschliesslich mit der Hypothekarbank Lenzburg AG bestehen. Ihre Rechtsposition als Hypothekarkundin oder -kunde bleibt dabei unverändert.
  • Neu wird SIX SIS AG als Treuhänderin der Hypothekarbank Lenzburg AG an unserer Stelle auf dem Grundbuchauszug ersichtlich sein. Die Treuhänderin SIX SIS AG verwaltet dabei die Schuldbriefe ausschliesslich im Interesse der Hypothekarbank Lenzburg AG.
  • Da nicht mehr die Hypothekarbank Lenzburg AG im Grundbuch eingetragen wird, sondern die Treuhänderin, erhöht sich dadurch die Diskretion für Sie als Kundin oder Kunde.
  • Die vertragliche Grundlage, anhand derer die Hypothekarbank Lenzburg AG Ihren Register-Schuldbrief (Ihre Register-Schuldbriefe) nun in die Verwaltungstreuhand überführt, finden Sie in Ihrer Sicherungsvereinbarung und den Erläuterungen zu den Hypothekenbestimmungen.

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