Rechtliches
AGB und weitere Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für die Benützung der Zahlkarte
Depotbedingungen
Bedingungen für die Benützung des E-Banking
Bedingungen für die Benützung von eBill
Bedingungen für die Nutzung von Open Banking Dienstleistungen
Bedingungen für digitale Vermögenswerte
Bankkundengeheimnis und Datenschutz
FIDLEG und FinfraG
Anlegen
Steuern
Mit Hilfe des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der globale Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Nebst der Schweiz haben über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, den Standard übernommen.
Eine Liste der Partnerstaaten, mit welchen die Schweiz ein AIA-Abkommen unterzeichneten hat, finden Sie hier.
Weitere Informationen zum AIA erhalten Sie ebenfalls unter:
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) hat sich die Hypothekarbank Lenzburg AG als «Reporting Model 2 FFI» (rapportierendes FFI nach Modell 2) registriert.
Entity Name:
Hypothekarbank Lenzburg AG
GIIN:
0EKF9K.99999.SL.756
FATCA Status:
Reporting Model 2 FFI
Weitere Informationen zu FATCA finden Sie hier.
Neben Nachlassvermögen von US-Staatsbürgern und in den USA wohnhaften Personen können auch Nachlassvermögen von Nicht-US-Staatsbürgern mit einem Wohnsitz ausserhalb der USA von der US-Erbschaftssteuer betroffen sein.
Welche Vermögenswerte werden besteuert
Aus Sicht des US-Steuerrechts unterliegen alle Nachlassvermögen weltweit der US-Besteuerung, sofern bestimmte Vermögenswerte mit Bezug in die USA (sog. US Situs Assets) gehalten werden. Dies betrifft namentlich:
- Grundeigentum und bewegliches Vermögen, das sich in den USA befindet;
- Aktienanteile von US-Firmen bzw. unter US-Gesetzgebung gegründeten Gesellschaften;
- bestimmte US-Anleihen (Obligationen);
- Anlagefonds-Anteile, welche von US-Institutionen ausgegeben werden; und
- Finanzinstrumente und gewisse andere vertragliche Rechte, bei welchen US-Institutionen Schuldner sind.
Wann werden die US-Erbschaftssteuern erhoben
Grundsätzlich wird die US-Erbschaftssteuer erhoben, sobald der Gesamtwert der US Situs Assets (Vermögenswerte mit Bezug in die USA) im Nachlassvermögen mindestens den Wert von USD 60‘000.- erreicht. Aufgrund von Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen den USA und dem Wohnsitzland des Erblassers können auch höhere Steuerfreibeträge zur Anwendung kommen.
Steuerdeklarationspflicht
Bei US-Vermögenswerten von gesamthaft unter USD 60‘000.- besteht weder eine Deklarations- noch eine Steuerpflicht. Übersteigt der Wert die Grenze von USD 60‘000.-, so muss grundsätzlich innerhalb von 9 Monaten nach dem Tod des Erblassers eine Nachlass-Steuerdeklaration (IRS-Form. 706) eingereicht werden.
Höhe der US-Erbschaftssteuern
Die Höhe der US-Erbschaftssteuern kann bis 40% der Vermögenswerte betragen, und dies unabhängig von weiteren Erbschaftssteuern, die allenfalls in der Schweiz anfallen.
Eigenverantwortung des Bankkunden
Die Hypothekarbank Lenzburg AG bietet keine Beratungen bezüglich US-Erbschaftssteuern an. Weitere Abklärungen sind bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Steuerberater oder Steueranwälte vornehmen zu lassen.
Finanzieren, Zahlen und Sparen
Eingehende Zahlungen werden dem Konto mit der in der Überweisung genannten IBAN grundsätzlich gutgeschrieben, ohne dass ein Abgleich der zusätzlich übermittelten Angaben mit dem Namen bzw. der Firma und der Adresse des Kontoinhabers erfolgt. Die Bank hat das Recht, nicht aber die Pflicht, einen Abgleich nach eigenem Ermessen dennoch vorzunehmen.
Allgemeine Informationen
1. Einverständnis
Bitte lesen Sie die unten stehenden Anwendungsbedingungen und rechtlichen Hinweise genau durch. Wenn Sie auf die publizierten Informationen auf der Website der Hypothekarbank Lenzburg AG zugreifen, erklären Sie, dass Sie die unten stehenden Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise gelesen und verstanden haben und sie auch anerkennen. Sind Sie damit nicht einverstanden, ist Ihnen der Zugriff auf die Website und deren Folgeseiten nicht gestattet.
2. Limitierter Adressatenkreis
Die Website der Hypothekarbank Lenzburg AG richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Zudem ist die Website der Hypothekarbank Lenzburg AG nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche aufgrund der Nationalität, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen die Publikation bzw. den Zugang zur Website der Hypothekarbank Lenzburg AG verbietet. Einschränkungen bestehen insbesondere für Staatsangehörige der USA, Grossbritanniens, Japans und der Cayman Islands bzw. für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern. Bitte informieren Sie sich über die entsprechende Rechtsordnung in Ihrem Land.
3. Kein Angebot
Die auf der Website veröffentlichten Informationen sind weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung anderer Transaktionen.
4. Keine Beratung
Mittels Website der Hypothekarbank Lenzburg AG wird keine Anlageberatung oder sonstige Beratung erteilt. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar. Lassen Sie sich deshalb bei entsprechenden Entscheiden von einer qualifizierten Fachperson der Hypothekarbank Lenzburg AG beraten.
5. Keine Aufträge
Die Hypothekarbank Lenzburg AG hält ausdrücklich fest, dass sie nicht verpflichtet ist, Aufträge für geschäftliche Vorgänge wie bspw. Zahlungsaufträge, Börsenaufträge, Kontoeröffnungen oder -saldierungen, Adressänderungen etc. oder andere Geschäftshandlungen, welche der Hypothekarbank Lenzburg AG über die Website der Hypothekarbank Lenzburg AG übermittelt werden, entgegenzunehmen. Vorbehalten bleiben allfällige spezielle Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Hypothekarbank Lenzburg AG.
6. Keine Gewähr für Inhalte
Die Hypothekarbank Lenzburg AG unternimmt jegliche zumutbaren Schritte, damit die Zuverlässigkeit der publizierten Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gewährleistet ist. Sie leistet jedoch weder eine ausdrückliche noch implizite Zusicherung oder Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit für die von ihr oder Dritten veröffentlichten Daten. Meinungen sowie Informationen können jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden.
7. Keine Gewähr der Verfügbarkeit
Die Hypothekarbank Lenzburg AG lehnt jegliche Verantwortung ab und gibt keine Garantie dafür, dass die Funktionen auf der Website fehlerlos sind, unterbrochen werden können oder eventuelle Fehler behoben werden. Ebenfalls lehnt sie jegliche Verantwortung für den eventuellen Befall der jeweiligen Server oder der Website mit Viren oder anderen schädlichen Bestandteilen ab.
8. Steuern
Für die steuergesetzlichen Vorschriften im Steuerdomizil des Anlegers betreffend das Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Aktien oder anderer Produkte und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Besteuerung bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
9. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung der Hypothekarbank Lenzburg AG (Fahrlässigkeit uneingeschränkt eingeschlossen) für Verluste, direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf die Website, deren Informationen und Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen.
10. Newsletter
Es gelten die Ausführungen in der Datenschutzerklärung.
11. Einsatz von Google Analytics
Es gelten die Ausführungen in der Datenschutzerklärung.
12. Eigentum der Website, Markenrechte und Urheberrechte
Der gesamte Inhalt und die Struktur der Website sind urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Die Veröffentlichung von reproduzierten Elementen der Website der Hypothekarbank Lenzburg AG ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die Hypothekarbank Lenzburg AG und unter vollständiger Quellenangabe zulässig.
13. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Hypothekarbank Lenzburg AG behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Wir bitten Sie deshalb, diese Nutzungsbedingungen bei jedem Zugriff auf die Website der Hypothekarbank Lenzburg AG zu lesen und zu überprüfen, ob Sie sich auch mit der Neufassung einverstanden erklären. Falls Sie eine oder mehrere Regelungen der aktuellen Nutzungsbedingungen nicht verstanden haben oder nicht akzeptieren, bitten wir Sie, die Website der Hypothekarbank Lenzburg AG zu verlassen.
14. Verknüpfungen (Links) auf andere Websites
Die Aktivierung bestimmter Verknüpfungen (Links) hat unter Umständen das Verlassen unserer Website zur Folge. Das Herstellen von Verbindungen zu anderen Websites erfolgt auf eigenes Risiko. Die Hypothekarbank Lenzburg AG hat diese verknüpften Websites nicht überprüft und übernimmt für deren Inhalte, die darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Angebote keine Haftung oder Verantwortung.
15. Gerichtsstand
Sofern zwischen der Hypothekarbank Lenzburg AG und den Benutzern überhaupt ein Rechtsverhältnis begründet worden ist, untersteht dieses den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Lenzburg/Schweiz.
Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank beschäftigt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.bankingombudsman.ch
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Hypothekarbank Lenzburg AG sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen auf www.esisuisse.ch
Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken (Einlagensicherung) für bestimmte Kunden. Nachfolgend die ausführlichen Informationen dazu:
Was ist Einlagensicherung?
Guthaben bei der Hypothekarbank Lenzburg AG sind durch das System der Einlagensicherung gesichert. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100'000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000 gesichert.
Was ändert sich für Gemeinsame Konten?
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100'000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100'000 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100'000 pro Person begrenzt.
Was ändert sich für Finanzintermediäre?
«Finanzintermediäre» sind nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Dazu zählen z. B. andere Banken, Wertpapierhäuser oder Versicherungen.
Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis Art. 37jbis des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis Art. 44a der geänderten Bankenverordnung. Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch
Informationen über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten
1. Einführung
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit können bei der Hypothekarbank Lenzburg AG (nachfolgend «HBL») im Geschäftsalltag tatsächliche und potenzielle Interessekonflikte entstehen.
Interessenkonflikte können auftreten, falls eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sich widersprechende Interessen haben und die Verfolgung des einen Interesses eine Schädigung eines anderen Interesses bedeuten könnte. Werden sie nicht verhindert oder offengelegt, können dem Bankkunden oder der Bankkundin (nachfolgend «Kunde») finanzielle Nachteile entstehen.
Als Unternehmen stellt die HBL die Interessen ihrer Kunden über die eigenen – und diese wiederum über die persönlichen Interessen ihrer Mitarbeitenden.
Die HBL ist bestrebt, Interessenkonflikte bei ihren Bankdienstleistungen zu erkennen und zu vermeiden. Sind sie unvermeidbar, macht die HBL sie transparent, um das Vertrauen der Betroffenen zu bewahren.
2. Arten von Interessenkonflikten
Verschiedene Konstellationen bergen potenzielle Interessenkonflikte, etwa jene zwischen der HBL und ihren Kunden, jene zwischen einem Kunden und einem anderen Kunden oder jene zwischen Mitarbeitenden der HBL und ihren Kunden.
Die folgende, nicht abschliessende Liste veranschaulicht Situationen, in denen Interessenkonflikte auftreten können. Alle diese Situationen sind bei der HBL als potenzielle Interessenkonflikte erkannt und durch Massnahmen zur Bewältigung geregelt:
- Eigene (ertragsbezogene) Interessen der HBL beim Verkauf und Handel von Finanzinstrumenten, einschliesslich Instrumenten, die durch HBL oder ein verbundenes Unternehmen ausgegeben wurden;
- Erhalt von Entschädigungen durch Dritte;
- Mitarbeitende, die von Kunden Geschenke und/oder Einladungen zu Anlässen annehmen;
- Leistungsbasierte Entschädigungen von Mitarbeitenden und Entschädigungen an Intermediäre (falls anwendbar und erlaubt);
- Beziehungen der HBL zu Emittenten von Finanzinstrumenten, die Kunden angeboten oder empfohlen werden (zum Beispiel Vereinbarungen über Dienstleistungen, Zusammenarbeit oder Ertragsbeteiligung);
- Die Erstellung von Finanzanalysen zu Wertpapieren, die Kunden zum Kauf angeboten werden;
- Nicht öffentlich bekannte Informationen;
- Persönliche finanzielle Interessen von Mitarbeitenden oder ihnen nahestehenden Personen im privaten Umfeld;
- Die Tätigkeit von Mitarbeitenden in Aufsichts- oder Beiräten;
- Mitarbeitende, die privat erheblichen Beteiligungen an einem (anderen) Finanzdienstleister halten;
- Eigenhandel in Wertpapieren und Wertpapierhandel für Kunden.
3. Massnahmen von HBL zur Erkennung und Bewältigung von Interessenskonflikten
Obschon die HBL alles unternimmt, um Interessenkonflikte vor Entstehung zu erkennen, ist es nicht immer möglich, sie grundsätzlich auszuschliessen.
Die HBL hat nachfolgende, nicht abschliessende Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Bewältigung von Interessenkonflikten eingeführt.
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden;
- Erlass interner Weisungen;
- Geeignete Prozesse und Kontrollmechanismen;
- Pflicht der Offenlegung gegenüber den betroffenen Kunden im Falle des Eintritts.
4. Massnahmen im Einzelnen
Basierend auf den oben erwähnten Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten hat die HBL unter anderem folgende Massnahmen etabliert:
- Der Umgang mit vertraulichen Informationen ist geregelt. Der Zugang zu Informationen folgt dem «Need-to-know»-Prinzip. Danach erhalten nur die Mitarbeitenden Zugang zu jenen Informationen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen;
- Der Umgang mit nichtöffentlichen, kursrelevanten Informationen ist geregelt und überwacht. Die HBL führt eine «Watch List» und eine «Restricted List», mit deren Hilfe Interessenkonflikte bei Mitarbeitenden erkannt und verhindert werden;
- Kundenaufträge werden sorgfältig und im Interesse der Kunden bearbeitet. Entsprechend verbietet die HBL ungebührliches Verhalten wie zum Beispiel Eigengeschäfte in Kenntnis von Kundenaufträgen und in Bevorzugung von eigenen Aufträgen gegenüber Kundenaufträgen;
- Ausführungsgrundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsaufträgen von Finanzinstrument der Kunden sind implementiert;
- Über allfällige Vertriebsentschädigungen und deren Bandbreiten informiert die HBL die Kunden;
- Eine Vergütungspolitik, welche falsche Anreize für ihre Mitarbeitenden verhindert ist eingeführt;
- Regeln über die Annahme von Zuwendungen/Geschenken sind erlassen;
- Mandate und Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden bedürfen grundsätzlich der vorgängigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Zudem wird die Handhabung der Vollmachten von Mitarbeitenden bei Dritten geregelt;
- Die organisatorische Unabhängigkeit von Geschäftseinheiten, zwischen denen Interessenkonflikte auftreten können, ist sichergestellt;
- Mitarbeitende haben die Möglichkeit, sich vertraulich an eine Stelle zu wenden, um mutmassliches Fehlverhalten innerhalb der HBL zu melden.
5. Offenlegung von Interessenkonflikten und Zustimmung zum weiteren Vorgehen
Die HBL setzt alles daran bei Dienstleistungen, die sie für ihre Kunden erbringt, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, sowie unvermeidbare potenzielle Interessenkonflikte wirksam zu begrenzen, damit die Kundeninteressen nicht nachteilig tangiert werden. Da sich Geschäfte in Art und Komplexität unterscheiden, kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass eventuell Situationen entstehen, in denen die HBL nicht mit ausreichender Gewissheit versichern kann, dass die Interessen eines Kunden oder einer Drittpartei gewahrt bleiben. In solchen Situationen behandelt die HBL den betreffenden Interessenkonflikt, zum Beispiel indem sie es ablehnt, eine entsprechende Dienstleistung zu erbringen, oder durch angemessene Information des betroffenen Kunden beziehungsweise der betroffenen Drittpartei über die Existenz und die Art des Interessenkonflikts.
Stand August 2024
Die Hypothekarbank Lenzburg AG ist eine von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) bewilligte Bank gemäss dem Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Bankengesetz).
Kontaktadresse
Hypothekarbank Lenzburg AG
Bahnhofstrasse 2
5600 Lenzburg
Identifikationsnummer
MWST: CHE-105.779.532 MWST
UID: CHE-105.779.532
LEI: 529900K3915OW75BQR33
Bankverbindung
Bankclearing/IID: 8307
BIC/SWIFT-Code: HYPLCH22